Ärgernis abstrakte Verweisung
In einem sind sich viele Verbraucherschützer, Finanzredakteure und Laien, die sich bereits ein wenig mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt haben, einig: Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die in jedem Fall beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden sollte. Steht diese Klausel in den Versicherungsbedingungen, bedeutet dieses nichts anderes, als dass weniger der wirklich ausgeübte Beruf abgesichert ist, sondern vielmehr die spezifizierte Arbeitskraft, die auch in einem ähnlichen beruflichen Kontext zum Tragen kommen kann.
Was bewirkt die abstrakte Verweisung
Die abstrakte Verweisung kann bewirken, dass Versicherungsnehmer im Ernstfall Probleme bekommen können, wenn es um die Durchsetzung eines Rentenanspruches geht. Der Versicherer räumt sich mit der abstrakten Verweisung das Recht ein, den Versicherten auf eine Tätigkeit zu verweisen, die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kann. Der Versicherer muss in diesem Fall nicht leisten. Zwar muss die Tätigkeit, auf die verwiesen wird, in der Regel der Lebensstellung und den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten angemessen sein, dies ist aber Auslegungssache. Oft müssen Gerichte darüber entscheiden.
Hinzu kommt, dass die Verweisung nur theoretischer Natur sein muss. Soll heißen: Ein angemessener Jobwechsel muss nur theoretisch möglich sein. Ob der Versicherte jemals eine tatsächliche Anstellung in diesem Bereich findet, ist irrelevant. Dass seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch seine gesundheitliche Einschränkung begrenzt sind, wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Eine abstrakte Verweisung sollte somit in jedem Falle nach Möglichkeit vermieden werden. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung sollte dabei generell – auch bei Nachprüfungen – gelten.
Setzt sich Verbraucherfreundlichkeit langsam durch?
Für Versicherer wird der Verzicht auf abstrakte Verweisung immer mehr zu einem Qualitätsmerkmal, mit dem es sich gut werben lässt. Der Verzicht findet aus diesem Grunde bereits in vielen Versicherungsbedingungen Eingang. Dies ist mit Sicherheit eine positive Entwicklung, die vielen Verbrauchern nutzen kann. Dennoch bedeutet es nicht, dass das Thema Verweisung damit komplett vom Tisch wäre.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch noch die konkrete Verweisung, die allerdings weniger weitreichende Folgen hat als die abstrakte Verweisung. Sie greift dann, wenn der Versicherte berufsunfähig ist, eine Rente durch die Versicherung bezieht, aber dennoch wieder einen Job findet, mit dem er eine ähnliche Lebensstellung erreichen kann, wie in seinem alten Job. In diesem Fall können Versicherungen die Rentenzahlungen beenden – sie haben den Versicherten dann auf eine konkrete Tätigkeit, die er ja bereits ausübt, verwiesen.
Welcher Beruf ist ausschlaggebend?
Für Versicherte ist es natürlich immer von Vorteil, wenn mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich der zuletzt ausgeübte Beruf abgesichert werden kann, also der Beruf, dem beim Eintritt in die Berufsunfähigkeit nachgegangen wurde. Dies ist auch der Regelfall, allerdings kann es Hintertürchen geben: Versicherungsnehmer sollten somit auf eine Vertragsgestaltung achten, die immer Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf nimmt sowie die abstrakte Verweisung in allen Fällen ausschließt. Auch sollten sie möglichst vermeiden, dass der Versicherer auf eine Meldepflicht im Falle eines Berufswechsels besteht.
Umschulungen in Kauf nehmen?
Manche Versicherer versuchen durch die Hintertür, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu begrenzen. Möglich wird dieses zum Beispiel, wenn sich der Versicherte bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Umschulung zu absolvieren. Sich umschulen zu lassen, um wieder einen Beruf ausüben zu können, klingt erst einmal vielversprechend. Allerdings muss der Versicherte hierbei bedenken, dass die Versicherung unter Umständen nach erfolgreicher Umschulung die Rentenzahlung einstellen kann. Schließlich ist der Versicherte nun für einen neuen Beruf gerüstet, in dessen Kontext keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Die Einstellung der Rente kann bei entsprechenden Versicherungsvereinbarungen auch dann durchgesetzt werden, wenn der Versicherte noch gar keinen Job in seinem neuen Betätigungsfeld gefunden hat. Dass hiermit ein erhebliches finanzielles Risiko verbunden ist, versteht sich von selbst.
Therapiezwang durch Arztanordnungsklausel?
Das Selbstbestimmungsrecht ist gerade in schwierigen Lebensphasen von hoher Bedeutung. Ungünstig ist es daher, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Arztanordnungsklausel vorsieht. Sie soll den Versicherten dazu verpflichten, Behandlungen und Therapien, die durch einen Arzt empfohlen werden, auch tatsächlich zuzustimmen. Für die Versicherer, die sich mitunter gar das Recht zur Arztauswahl einräumen, ist dieses Vorgehen natürlich nützlich: Sie stellen sicher, dass wirklich alles unternommen wird, damit der Versicherte wieder berufsfähig wird.
Für den Versicherten bedeutet eine Arztanordnungsklausel mitunter aber einen Verlust der Selbstbestimmung. Arztanordnungsklauseln finden sich nur noch selten in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen. Wer eine solche Klausel allerdings zum Beispiel in einem alten Vertrag findet, muss sich bewusst sein, dass er im Ernstfall hinsichtlich seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein könnte.
Wichtig: Lassen Sie sich beraten
Nicht alle Aspekte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer guten Police machen, können an dieser Stelle genannt werden. Unerlässlich ist es somit für Verbraucher, sich vor dem Versicherungsabschluss beraten zu lassen. Auch Fachliteratur mit beratendem Charakter kann weiterhelfen. Achten sollten Verbraucher – egal ob persönliche Beratung oder nicht – allerdings immer auf die Unabhängigkeit ihrer Quellen. Wer in einem Versicherungsvertreter einen guten Berater wähnt, wird nicht selten zumindest teilweise enttäuscht: Schließlich verdienen die Vertreter ihr Geld mit der erfolgreichen Vermittlung bzw. dem erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Police.
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