Erwerbsunfähigkeitsschutz als Alternative?

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Feststeht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zwar äußerst wichtig ist, dennoch nicht einfach von jeder Person abgeschlossen werden kann. Hier haben die Versicherer das Heft in der Hand: Bringt eine Person ein zu hohes Berufsunfähigkeitsrisiko mit – sei es zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung oder aufgrund des ausgeübten Berufes – müssen die Versicherer ihn nicht aufnehmen. Sie können eigenständig kalkulieren und über eine Aufnahme entscheiden.

Dass individuelle Risikobewertungen in einem gewissen Maße unverzichtbar sind, ist nachvollziehbar: Ansonsten könnten Versicherungen nicht wirtschaftlich arbeiten und ihre Versicherten im Falle des Falles nicht angemessen entschädigen. Die Versichertenauswahl erfolgt somit auch im Interesse der Versichertengemeinschaft.

Doch auch die andere Seite der Medaille muss beachtet werden. Wer keine Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwirken kann, ist ungeschützt einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Es muss nach anderen Strategien gesucht werden, die zumindest einen Teil der Risikolage entschärfen. Ein Versicherungsprodukt, welches dieses in einem gewissen Maße vollbringen kann, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Aber Vorsicht: Genauso wie die Unfallversicherung, die Dread Disease Versicherung und die Grundfähigkeitsversicherung weist sie im Vergleich zur BU-Versicherung Einschränkungen auf, die bedeutend sein können.

Wann leistet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn der Versicherte keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Der Versicherte muss dabei in der Regel auch derart gesundheitlich eingeschränkt sein, dass er kaum noch eine Restarbeitsfähigkeit aufweist. Durch diese eng gefasste Regelung wird nur ein Bruchteil des Risikos abgesichert – geschützt ist man allerdings mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zumindest für den Worst Case.

Liegt allerdings noch eine Restarbeitsfähigkeit im vereinbarten Sinne vor, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Der Versicherte muss sich dann eine Tätigkeit suchen, deren Ausübung mit seinem Gesundheitszustand vereinbar ist. Ob eine solche Tätigkeit seinem beruflichem Karrierestand vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, spielt keine Rolle. Auch ist es nicht von Bedeutung, ob man eine solche Stelle überhaupt findet.

Wie leistet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn der Versicherungsfall nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Vereinbarungen, die zwischen Versicherer und Versichertem geschlossen wurden. Dabei gilt die Faustregel: Je höher die monatliche Rente ausfallen soll, desto höher fallen auch die Versicherungsbeiträge aus, mit denen man sich den Schutz sichert.

Die Höhe der Rente sollte dabei mit Bedacht gewählt werden. Sie muss im Falle des Falles einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt leisten und eventuell auch noch dazu reichen, Mehrkosten, die zum Beispiel durch Wohnungsanpassungen angesichts der gesundheitlichen Einschränkung erforderlich sind, zu bestreiten.

Vergleich Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Vergleicht man die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, werden vor allem zwei bedeutende Unterschiede erkennbar. Beide verdeutlichen, dass der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung weiter gefasst ist als der einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Den ersten Unterschied kann man hinsichtlich der Art des Versicherungsschutzes feststellen: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn man nahezu gar keiner Arbeit nachgehen kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet in der Regel schon dann, wenn man dem tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Der zweite Unterschied bezieht sich auf das Einsetzen des Versicherungsschutzes: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel erst bei einer Invalidität, die fast zu 100 Prozent vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits oft ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Die BU-Versicherung ist somit in beiderlei Hinsicht leistungsstärker und sichert den Versicherten umfangreicher ab.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat aber auch zwei Vorteile, die man nicht verschweigen sollte. Zum einen ist sie aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit kostengünstiger, zum anderen werden bei ihr häufig weniger strenge Aufnahmekriterien angewendet.

Fazit: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Notlösung

Aus der verkürzten Darstellung kann man folgendes Resümee ziehen: Wer die Möglichkeit hat, in eine BU-Versicherung aufgenommen zu werden, sollte diese Option vorziehen, anstatt auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu setzen. Tatsächliche Erwerbsunfähigkeit entsteht nicht allzu schnell. Zu einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit hingegen kommt es eher.

Sinn macht die Erwerbsunfähigkeitsversicherung allerdings dann, wenn man sich den relativ großen Adressatenkreis derjenigen vor Augen führt, die keine BU-Versicherung abschließen können. Für sie ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein guter Basisschutz, der vor dem Worst Case bewahrt. Versicherte sollten sich dabei der begrenzten Leistungsfähigkeit einer Erwerbsminderungsversicherung allerdings immer bewusst sein, um sich nicht fälschlicherweise rundum abgesichert zu fühlen.

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