Grundfähigkeitsversicherung als Alternative?
Versicherungsprodukte, die als „Alternativen“ zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen werden, gibt es zur Genüge. Hierzu zählt die Unfallversicherung, die Dread Disease Versicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. In Kauf nehmen müssen Versicherte bei allen „Alternativen“ allerdings einige Einschränkungen, wenn man den Vergleich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstellt.
Dies gilt auch für ein Versicherungsprodukt, das nur wenige Verbraucher tatsächlich kennen: die Grundfähigkeitsversicherung. Bei diesem Versicherungsprodukt handelt es sich um das jüngste der hier genannten – ein Umstand, der sicherlich mitverantwortlich für den (noch) geringen Bekanntheitsgrad der Grundfähigkeitsversicherung ist.
Wann leistet eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung weist eine leichte Parallele zu der Dread Disease Versicherung auf: Auch hier sind die entscheidenden Größen nicht Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern bestimmte Ereignisse, die eine gesundheitliche/körperliche Einschränkung begründen. Anders als bei der Dread Disease Versicherung leistet die Grundfähigkeitsversicherung allerdings nicht beim Auftreten von Krankheiten, etc., sondern dann, wenn der Versicherte mindestens eine Grundfähigkeit zumindest für eine gewisse Dauer verliert.
Als Grundfähigkeiten angesehen werden unter anderem das Sehen, der Gebrauch der Hände, das Sprechen, das Stehen, die Orientierungsfähigkeit, das Gehen und andere Fähigkeiten mehr. Die versicherten Grundfähigkeiten werden dabei in der Regel zwei Kategorien zugeteilt: einer, in der die wesentlichsten Grundfähigkeiten auftauchen, und einer anderen, in denen die weniger bedeutenden Fähigkeiten gelistet sind.
Sprechen gehört beispielsweise in der Regel in die erste Kategorie und Gehen in die zweite. In Leistung tritt die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel dann, wenn eine wesentliche Grundfähigkeit oder aber drei weniger wichtige Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Zu beachten ist dabei der Prognosezeitraum, der in der Regel ein Jahr beträgt.
Wie leistet eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet beim Eintreten des Versicherungsfalls in aller Regel eine monatliche Rente. Dieses kann günstig sein, da hiermit der Versicherte kontinuierlich unterstützt und nicht mit einer Einmalzahlung abgespeist wird.
Natürlich sollte aber auch bei einer Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente genau so hoch gewählt werden können, wie es im Notfall erforderlich ist, um laufende Kosten mitfinanzieren zu können. Auch hier gilt selbstverständlich: Wer eine umfangreichere Rente bekommen möchte, muss im Vorfeld auch höhere Beiträge zahlen.
Vergleich Grundfähigkeitsversicherung und BU Versicherung
Wichtigster Unterschied zwischen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Grundfähigkeitsversicherung nur dann leistet, wenn tatsächlich eine oder mehrere Grundfähigkeiten eingeschränkt sind. Es kann also durchaus Fälle geben, in denen der Versicherte zwar nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, aber dennoch keine Leistungen erhält, da die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Denkbar ist dieses insbesondere bei Erkrankungen, die zu einer allgemeinen Schwächung beitragen: Die wesentlichen Grundfähigkeiten bleiben hier zwar oft erhalten, sie können aber häufig aufgrund des allgemeinen gesundheitlichen Zustandes nur eingeschränkt genutzt werden.
Hinsichtlich des Preises kann eine Grundfähigkeitsversicherung mitunter ein wenig günstiger sein als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist allerdings erforderlich, durch Recherche im individuellen Fall herauszufinden, ob dieses tatsächlich zutrifft.
Fazit: Eingeschränkt empfehlenswert
Die Grundfähigkeitsversicherung ist in der Regel angesichts des Preis-Leistungs-Verältnisses keine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet hierfür einen zu eingeschränkten Schutz, der an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann allerdings, wie andere Versicherungsprodukte auch, eine Notlösung sein, wenn man im individuellen Fall keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Grundfähigkeitsversicherungen wird im Allgemeinen nämlich eine weniger strenge Versichertenauswahl nachgesagt. Dass dieser Umstand durch eingeschränkte Leistungsfähigkeit erkauft wird, sollte nachvollziehbar sein.
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