Versorgungslücke betrifft Mehrzahl der Berufstätigen
Deutschland ist zwar nach wie vor ein Sozialstaat, dennoch ließen sich gerade in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Einschnitte hinsichtlich diverser Leistungen des Sozialversicherungssystems feststellen. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Bereits seit 2001 gibt es den klassischen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente für einen Großteil der Versicherten nicht mehr.
Nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen hinsichtlich ihres Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung Vertrauensschutz und können noch gewisse Leistungen erwarten, wenn sie ihrem erlernten oder einem zumutbaren Beruf nicht mehr nachgehen können. Für alle anderen gilt, dass nunmehr nur eine Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Das Resultat ist eine Versorgungslücke, die nun von vielen Bürgern privat geschlossen werden muss.
Unterschied Berufsunfähigkeitsrente
und Erwerbsminderungsrente
Dass es sich bei den durchgeführten Reformen nicht nur um einen Bezeichnungswechsel handelt, wird deutlich, wenn man sich die Bedeutungen der Worte „Beruf“ und „Erwerb“ vor Augen führt. Konnten Versicherte früher bereits eine Rente gewährt bekommen, wenn sie nicht mehr ihrem Beruf oder einer angemessenen Alternative nachgehen konnten, werden heute in vielen Fällen nur noch Renten gewährt, wenn der Versicherte in einem gewissen Maße gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Unterschieden wird hierbei noch einmal zwischen einer halben Erwerbsminderungsrente und einer vollen.
Die Antwort auf die Frage, welche dieser beiden Renten im persönlichen Falle infrage kommt, hängt ab von der Zeit, die man generell noch arbeiten könnte. Erst, wenn noch nicht einmal mehr drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgegangen werden kann, besteht ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Kann man sogar noch sechs Stunden in irgendeinem Job arbeiten, erhält man überhaupt keine Rente. Hinzu kommt, dass die gewährten Erwerbsminderungsrenten häufig nicht sehr hoch ausfallen – dies ist insbesondere bei ungünstigen Versicherungsverläufen der Fall. Wer zudem nicht die verlangten Wartezeiten erfüllt, kann gänzlich leer ausgehen.
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