Berufsunfähigkeit melden

Meldepflicht

Meldepflicht

Ist es tatsächlich soweit gekommen, dass Arzt und Versicherter eine Berufsunfähigkeit erkennen können, muss mitunter schnell gehandelt werden. Versicherungen können verlangen, dass der Versicherungsfall innerhalb einer bestimmten Frist mitgeteilt wird. Überschreitet man diese Frist, müsste man unter Umständen auf die ersten Rentenzahlungen verzichten. Generell empfiehlt es sich, bereits weit im Vorfeld nahe Verwandte darüber zu informieren, dass man eine BU-Versicherung unterhält. Diese könnten dann, wenn der Versicherte so schwer erkrankt, dass er seine Angelegenheiten nur noch unzureichend erledigen kann, eine Unterstützung bei der Meldung sein.

Viele Unterlagen

Mit einer bloßen Meldung an sich ist es allerdings nicht getan. Die Versicherung benötigt in aller Regel weitere Unterlagen, um den Versicherungsfall zu prüfen. Hierzu gehört in jedem Fall das medizinische Gutachten, welches detailliert beschreibt, warum der Patient seiner Arbeit nicht mehr ausreichend nachgehen kann. Auch eine Beschreibung des eigenen Berufes mit den ausgeübten Aufgaben und eine Schweigepflichtentbindung können zu den Unterlagen zählen, welche die Versicherung benötigt. In diesem Kontext sollte man sich beraten lassen.

Das medizinische Gutachten

Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist es in aller Regel nicht mit einem einfachen ärztlichen Attest getan. Die Versicherungen verlangen mehr: Sie benötigen ein medizinisches Gutachten, schließlich geht es um hohe Summen. Diesem Gutachten sollte man einen hohen Stellenwert zuschreiben, da es sehr bedeutend für die Entscheidung der Versicherung sein kann. Der Arzt sollte in seinem Gutachten gezielt herausarbeiten, warum der gesundheitliche Zustand die Ausübung des Berufes nicht mehr zulässt. Er sollte sich dabei auf die konkreten Aufgaben beziehen, die der Versicherte im Rahmen seines Berufes ausgeübt hat.

Wie sich hier zeigt, ist für die Erstellung eines treffenden medizinischen Gutachtens eine gute Kommunikation zwischen Arzt und Patient unerlässlich. Gut ist es, wenn man auf einen Facharzt zurückgreifen kann, der zudem Erfahrung in der Gutachtenerstellung mitbringt. Nichtsdestotrotz muss der Versicherte natürlich selbst prüfen, ob das Gutachten alle bedeutenden Facetten seiner Berufsunfähigkeit ausreichend erfasst. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist ein erneutes Gespräch mit dem Arzt zu suchen, in dem die Gründe für dieses Vorgehen erfragt werden können.

Gesundheitsverbesserungen melden?

Bezieht man bereits eine Rente, kann es sein, dass man dazu verpflichtet ist, Verbesserungen des gesundheitlichen Zustands zu melden. Manche Versicherer verzichten allerdings auch auf diese Pflicht, sodass es notwendig ist, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Nicht verzichten wird die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach allerdings auf ihr Recht, den Gesundheitszustand des Leistungsbeziehers in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

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