Nachweis der Berufsunfähigkeit
Das Vorgehen im Ernstfall : Spätestens, wenn der Ernstfall eingetreten ist, werden Personen, die in einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sind, einen erneuten Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Schnell tauchen Fragen auf: Gelte ich bereits als berufsunfähig? Wie muss ich die Berufsunfähigkeit nachweisen? Muss ich die Versicherungsbeiträge nun weiterbezahlen? Antworten auf diese Fragen sind zwar in den Versicherungsbedingungen zu finden, wer sich aber bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeit erkundigt hat, welche Bedingungen besonders kundenfreundlich sind, wird wahrscheinlich im Ernstfall weniger enttäuscht sein.
Angesetzter Prognosezeitraum
Mittlerweile taucht in vielen Versicherungsbedingungen die Klausel auf, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein muss. Eine solche Regelung ist sehr gut und keine Selbstverständlichkeit. Der kurze Prognosezeitraum erlaubt es, schneller eine Rente gewährt zu bekommen. Aus diesem Grunde sollten Versicherte unbedingt auf diesen kurzen Prognosezeitraum achten.
Berufsunfähigkeit nachweisen – wie geht das?
Bereits ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann helfen herauszufinden, welche konkreten Handlungen vom Versicherten erwartet werden, wenn der Leistungsfall eintritt. Für den Nachweis einer Berufsunfähigkeit ist dabei selbstverständlich mehr notwendig als eine formlose Meldung. Nachgewiesen werden muss die Berufsunfähigkeit durch ein medizinisches Gutachten, das von der Versicherung geprüft werden wird.
Hat man die Berufsunfähigkeit zunächst angezeigt, werden die Versicherungen einem zudem eine Reihe von Unterlagen zukommen lassen, die es auszufüllen gilt. Nützlich kann es sein, sich bereits an dieser Stelle von einem Anwalt oder einer unabhängigen Stelle wie einer Verbraucherschutzzentrale beraten zu lassen. Auch das medizinische Gutachten sollte im Idealfall besondere Merkmale aufweisen, damit es überzeugend und angemessen ist. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Menüpunkt „Meldepflicht“.
Günstige Klauseln
Günstig kann es für den Versicherten sein, wenn die Versicherungsbedingungen den Nachweis der Berufsunfähigkeit erleichtern. Eine solche Erleichterung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer bei Vorliegen bestimmter Bedingungen automatisch eine Rente zahlt. Solche Bedingungen können beispielsweise die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente gegenüber der Rentenversicherung oder eine bestätigte Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten sein. Weitere Optionen sind denkbar und werden in der Praxis angewendet.
Beiträge weiter bezahlen?
Sind keine anderweitigen Vereinbarungen geschlossen, muss man in aller Regel die Versicherungsbeiträge weiter bezahlen, bis die Versicherung entschieden hat, ob eine Rente gewährt wird. Entgehen kann man dieser belastenden Situation in einem gewissen Maße, wenn man bereits bei Vertragsabschluss auf die Versicherungsvereinbarungen achtet. Hier kann nämlich vereinbart werden, dass die Beiträge, die zwischen der Berufsunfähigkeitsmeldung und der Leistungsentscheidung anfallen, gestundet werden. Wirklich entlastend ist dieses aber natürlich nur dann, wenn später tatsächlich eine Rente durchgesetzt werden kann.
Hilfe und Unterstützung
Alle Verbraucher, die sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, sollten sich hinsichtlich kundenfreundlicher Versicherungsdetails beraten lassen. Zudem gibt es ausführliche Ratgeberliteratur, die weitere wichtige Hinweise geben kann. Nicht alle Versicherungsdetails, die sich positiv auswirken können, können an dieser Stelle genannt werden.
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