Schutz gegen Erwerbsminderung im öffentlichen Dienst
Weisen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Erwerbsminderung auf, können sie mitunter auf eine bessere Versorgung bauen als sonstige Arbeitnehmer. Sie haben sowohl Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung als auch in der Regel einen Anspruch auf eine Zusatzrente.
Dennoch sollte auch diese Zielgruppe genau errechnen, wie groß eine etwaige Versorgungslücke ausfallen könnte. Dabei gilt es zu beachten, dass die verbesserte Versicherungslage bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur dann greift, wenn überhaupt eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird.
Dieses kann bedeuten, dass auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Bedarf aufweisen, sich zusätzlich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern.
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