Arbeitsplatz umgestalten und weiterarbeiten?
Im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen liest man häufig von der Pflicht zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Doch für wen besitzt dieser Aspekt tatsächlich Relevanz? Die Zielgruppe dieser Pflicht sind in erster Linie Selbstständige. Sie haben es in einem gewissen Maße selbst in der Hand, wie ihre Arbeitsaufgaben ausfallen und wie sie diese ausüben. Daher können die Versicherungen mitunter verlangen, dass eine zumutbare Umorganisation bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes erfolgt.
Arbeitnehmer haben kaum Einfluss auf die Organisation von Arbeitsabläufen und Aufgaben. Häufig könnten lediglich kleinere Arbeitsplatzanpassungen erfolgen. Ein neuer Bürostuhl oder Ähnliches wird aber in aller Regel nicht viel an dem beeinträchtigten Gesundheitszustand ändern. Arbeitnehmer sollten auf einen Verzicht auf Umorganisationspflicht vonseiten der Versicherung dennoch zur Sicherheit achten.
Was können die Versicherer verlangen?
Gerade von Selbstständigen können Versicherer hinsichtlich der Umorganisation relativ viel verlangen. Allerdings müssen sie hierbei auch gewisse Schranken beachten. Die Umorganisation muss Sinn machen und darf nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein. Auch hinsichtlich der neuen Tätigkeit können Versicherer nicht alles vom Versicherten verlangen: Der Versicherte muss in aller Regel nach der Umorganisation eine Stellung innehaben, die der vorherigen ähnelt, und zu deren Bewältigung er bereits vor der Erkrankung fähig war. Auch größere finanzielle Einbußen dürfen durch eine Umorganisation nicht auf Dauer entstehen. Da all diese Punkte auslegungsbedürftig sind, kann eine gerichtliche Klärung im Einzelfall erforderlich sein.
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