Unfallversicherung als Alternative?

Unfallversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

Es gibt Fälle, in denen Personen entweder keinen Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung erlangen können oder aber nur zu solchen Konditionen, die für sie nicht finanzierbar sind.

Zu diesem Umstand kann es durch unterschiedliche Probleme kommen: etwa dadurch, dass der Antragssteller einem Risikoberuf nachgeht oder dadurch, dass er Vorerkrankungen aufweist. In diesen und anderen Fällen entsteht schnell der Gedanke an Alternativprodukte, die in einem gewissen Maße ebenfalls Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrisiken abdecken können.

Eines dieser Produkte ist die Unfallversicherung – aber Vorsicht: Die Unfallversicherung ist ein Produkt, das im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen sehr viel geringeren Schutz bietet.

Wann leistet eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung greift – wie der Name schon sagt – dann, wenn der Versicherte durch einen Unfall zu Schaden kommt. Zu unterscheiden ist die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten. Erstere leistet nur, wenn sich ein Unfall auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ergibt oder eine Berufskrankheit festgestellt werden kann. Die private Unfallversicherung deckt hingegen Unfälle im privaten Bereich ab.

Dadurch, dass insbesondere bei der privaten Unfallversicherung nur Unfälle abgesichert sind, offenbart sich bereits die große Schwachstelle einer Unfallversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Krankheiten können zur Berufsunfähigkeit führen. Sie sind sogar die Hauptgründe für das Entstehen einer Berufsunfähigkeit – Unfälle spielen nur eine untergeordnete Rolle. Mit einer Unfallversicherung erwirbt man somit nur einen Schutz in einem weniger schwerwiegenden Teilbereich.

Wie leistet eine Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung kann auf zweierlei Weise in Leistung treten, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt hat: Entweder leistet sie eine einmalige Zahlung oder aber eine Rente.

Wie hoch die Leistung ausfällt, ist insbesondere abhängig von den vereinbarten Konditionen, von der Versicherungssumme und von der sogenannten Gliedertaxe. Die Gliedertaxe setzt Werte fest, die angesetzt werden, wenn ein bestimmter Körperteil dauerhaft nicht mehr genutzt werden kann. Sie bestimmt somit den Grad der vorliegenden Invalidität.

Vergleich Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Vergleicht man die Merkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Unfallversicherung, wird deutlich, wie eingeschränkt der Schutz einer Unfallversicherung ist. Mit am schwersten wiegt dabei die Tatsache, dass eine Unfallversicherung keinen Schutz bietet, wenn der Versicherte erkrankt. Eine Absicherung gegen Unfälle ist gut – Berufsunfähigkeit wird zu einem erheblich größeren Anteil aber von Erkrankungen verursacht.

Fazit: Unfallversicherung nur bedingt geeignet

Abschließend kommt man nicht um die Feststellung herum, dass eine Unfallversicherung nur sehr bedingt als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen werden kann. Eventuell kann sie aber ein Baustein in der Absicherung von Personen sein, die sich nicht auf andere Art gegen bestehende Risiken schützen können.

Auch Übervorsichtigen, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten und mit dem Gedanken spielen, zusätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen, sei zur vorherigen Recherche geraten. Das Unfallrisiko kann mit einer umfassenden Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ausreichend abgesichert sein. Die Regel lautet hier: Erst den bereits bestehenden Versicherungsschutz prüfen, bevor eine zusätzliche Absicherung angestrebt wird.

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