Widerruf und Kündigung
Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass ein Versicherter aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung aussteigen möchte oder muss. Auf den Schutz einer BU-Versicherung sollte man allerdings wirklich nur dann verzichten, wenn diese Gründe zwingend sind. Schließlich kann sich nach dem Aussteigen aus der Versicherung wieder die gleiche Versorgungslücke offenbaren wie vor dem Abschluss – es sei denn, wichtige Rahmenbedingungen hätten sich geändert.
Generell lassen sich zwei Methoden unterscheiden, wie man aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausscheiden kann: Dies ist zum einen der Widerruf und zum anderen die Kündigung.
Berufsunfähigkeitsversicherung widerrufen
Einen Widerruf kann man in einer kurzen Frist (30 Tage) nach Versicherungsabschluss bzw. nach Erhalt des Versicherungsscheins durchsetzen. Ein Widerruf muss dem Versicherungsunternehmen immer schriftlich zugehen – am besten natürlich per Einschreiben mit Rückschein, damit der Versicherungsnehmer einen Beweis für seinen Widerruf in den Händen halten kann.
Ein Widerruf ist somit ein probates Mittel, wenn man kurz nach Versicherungsabschluss bemerkt, dass die ausgewählte Police untragbare Bedingungen oder Konditionen enthält. Obwohl es die Möglichkeit gibt, zu widerrufen, ist es natürlich besser und stressfreier, wenn man bereits vor Abschluss der Versicherung alle Details ausgiebig geprüft hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Gekündigt werden sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur aus triftigen Gründen, da man hiermit auf einen wertvollen Versicherungsschutz verzichtet. Nichtsdestotrotz ist eine Kündigung natürlich möglich. Um zu erfahren, wie man hier vorgehen muss, genügt häufig ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier wird in aller Regel eine Kündigungsfrist genannt. Gekündigt werden kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft zum Ende des Versicherungsjahres – mitunter aber auch eher, wenn man nicht Jahresbeiträge bezahlt. Länger warten muss man mit der Kündigung, wenn man sich bei Vertragsabschluss beispielsweise zunächst für fünf Jahre fest gebunden hat. Übrigens: Das Vorhaben, seine alte BU-Versicherung zu kündigen, da man auf andere Versicherungspolicen gestoßen ist, die leistungsstärker sind, kann nach hinten losgehen. Ist man nämlich bereits älter oder gesundheitlich vorbelastet, ist es in keinem Fall sicher, dass man tatsächlich in eine neue BU-Versicherung aufgenommen wird bzw. dass dieser Schutz auch bezahlbar bleibt. Eine Kündigung aufgrund eines anderen Angebots macht also nur Sinn, wenn man sicher gehen kann, dieses Angebot auch tatsächlich zu erhalten.
Auch der Versicherer kann kündigen
Nicht nur der Versicherungsnehmer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, es gibt auch Fälle, in denen der Versicherer über das Recht verfügt, eine Kündigung auszusprechen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherer erfährt, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherten verletzt wurde. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, alle Fragen, die der Versicherer dem Antragssteller vor Versicherungsabschluss stellt, korrekt und vollständig zu beantworten. Würde man dieses nicht tun, liefe man Gefahr, dass man im Ernstfall keine Leistungen aus der Versicherung zu erwarten hat.
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